4.2.2025
BGH-Urteil zu Negativzinsen erwartet
Negativzinsen: BGH-Urteil erwartet

Negativzinsen: BGH-Urteil erwartet

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich aktuell mit der Frage der Rechtmäßigkeit von Negativzinsen, die Banken ihren Kunden in der Vergangenheit für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten berechnet haben. Wie die Zeit unter Berufung auf die dpa berichtet, verhandelt der XI. Zivilsenat in Karlsruhe über Klagen verschiedener Verbraucherzentralen gegen vier Banken und Sparkassen. Die Verbraucherschützer fordern die Unterlassung der Praxis und teilweise auch die Rückzahlung der erhobenen Entgelte.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Negativzinsphase der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2014 bis 2022. Wie die Zeit erläutert, mussten Banken in diesem Zeitraum Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parkten. Viele Institute gaben diese Kosten an ihre Kunden weiter, indem sie sogenannte Verwahrentgelte erhoben. Obwohl die EZB die Negativzinsen im Juli 2022 abgeschafft hat und die meisten Banken die Verwahrentgelte daraufhin zurücknahmen, ist die rechtliche Zulässigkeit der Praxis weiterhin umstritten.

Die Verbraucherzentralen argumentieren, dass den Verwahrentgelten keine echte Verwahrung zugrunde liege, da die Banken über das Geld der Kunden verfügen und damit Gewinne erzielen können. Wie David Bode vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) laut Zeit ausführt, handele es sich um eine sogenannte unregelmäßige Verwahrung, bei der das Kreditinstitut als Darlehensnehmer verpflichtet sei, dem Kunden Zinsen zu zahlen. Aus Sicht des vzbv verstoßen Banken mit der Erhebung von Negativzinsen gegen geltendes Recht. Zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren hätten sich die Banken so eine unzulässige Einnahmequelle geschaffen.

Die beklagten Banken argumentieren hingegen, dass die Erhebung von Verwahrentgelten in der Negativzinsphase notwendig gewesen sei, um eine Quersubventionierung zu vermeiden. Wie eine Sprecherin der Volksbank Rhein-Lippe gegenüber der Zeit erklärte, habe die Bank die Entgelte nicht pauschal eingeführt, sondern individuell mit Kunden vereinbart. Aktuell erhebe die Bank keine Verwahrentgelte mehr. Auch die Börsen-Zeitung berichtete bereits 2022 über die Thematik der Negativzinsen und das damit verbundene BGH-Urteil, wobei der Fokus auf der Kundenwahrnehmung und den Auswirkungen auf die Kundenbeziehung lag.

Ein Urteil des BGH könnte weitreichende Folgen haben. Wie Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen laut Zeit betont, brauche es für künftige Niedrigzinsphasen klare rechtliche Vorgaben. Sollten die Negativzinsen für unzulässig erklärt werden, könnten betroffene Kunden die gezahlten Entgelte möglicherweise zurückfordern. Laut einer Verivox-Umfrage, die in der Zeit zitiert wird, wollen 88 Prozent der Betroffenen die Strafzinsen zurückfordern, sollte der BGH den Weg dafür freimachen. Auf dem Höhepunkt im Mai 2022 verlangten mindestens 455 Geldhäuser in Deutschland Negativzinsen, wie Verivox-Marktdaten zeigen, die die Zeit ebenfalls erwähnt.

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-02/04/bgh-prueft-haben-banken-zu-unrecht-negativzinsen-kassiert

https://daten.boersen-zeitung.de/ajax/bzpro_artikel.php?objt_id=2022090806&anzeige=1&subm=sonderbeilagen&li=312&divname=contentarea_artikel

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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