Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil Teile des Bundeskriminalamt-Gesetzes (BKA-Gesetz) für verfassungswidrig erklärt. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, seien einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht sehe insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Konkret bemängelten die Richter die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Diese Regelung sei zu weitreichend und greife unverhältnismäßig in die Grundrechte der Betroffenen ein. Auch die Vorgaben zur Speicherdauer im BKA-Gesetz wurden vom Gericht als unzureichend bewertet.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht hatte, feierte das Urteil als Erfolg. „Es ist eine gute Nachricht, dass die Gewaltenteilung funktioniert“, sagte Bijan Moini, Verfahrensbevollmächtigter und Legal Director der GFF, gegenüber der „Tagesschau“. Das Gericht habe „bereits zum siebten Mal in wenigen Jahren auf Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte verfassungswidrige Regelungen eines Sicherheitsgesetzes gekippt.“
Die beanstandeten Regelungen gelten allerdings vorläufig mit bestimmten Maßgaben des Gerichts weiter, bis das Gesetz geändert wird. Der Bundestag hat nun bis spätestens Ende Juli 2025 Zeit, die Vorgaben des Gerichts umzusetzen und das BKA-Gesetz nachzubessern.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem BKA-Gesetz befasst. Bereits 2016 hatten die Karlsruher Richter Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und eine Überarbeitung gefordert. Die damalige Entscheidung führte zu einer Reform des BKA-Gesetzes, die im Mai 2018 in Kraft trat. Mit dem aktuellen Urteil müssen nun erneut Teile des Gesetzes nachgebessert werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr das Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsbedürfnis des Staates und dem Schutz der Grundrechte der Bürger. Die Richter haben deutlich gemacht, dass der Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität nicht auf Kosten der Grundrechte geführt werden darf. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, einen Ausgleich zwischen diesen beiden Interessen zu finden und ein BKA-Gesetz zu schaffen, das sowohl effektiv als auch verfassungskonform ist.