Die Legalisierung von Cannabis hat die Diskussion über Grenzwerte im Straßenverkehr neu entfacht. Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) berichtet. Dieser Wert wurde nach Empfehlungen einer interdisziplinären Expertengruppe festgelegt und ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin die Null-Toleranz-Grenze, analog zum Alkoholverbot für diese Gruppe. Wie der ADAC berichtet, orientiert sich der neue Grenzwert an einer vergleichbaren Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit wie bei einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille.
Die Einführung des Grenzwertes war und ist Gegenstand kontroverser Diskussionen. Während viele Experten die Erhöhung des Grenzwertes von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml befürworten, um „falsch positive“ Ergebnisse bei Gewohnheitskonsumenten zu vermeiden, wie der ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand im Rahmen einer Anhörung des Verkehrsausschusses im Bundestag im Juni 2024 betonte (Bundestag), gibt es auch kritische Stimmen. So warnte die Deutsche Polizeigewerkschaft vor Problemen bei der Umsetzung der Regelung aufgrund der unterschiedlichen Grenzwerte für Fahranfänger und erfahrene Fahrer, wie der Bundestag berichtet. Auch die Kosten für die empfohlenen Speicheltests wurden kritisiert.
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Debatte ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Wie die Zeit im Januar 2025 berichtete, fordern Experten schärfere Regeln für den Mischkonsum. Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass der gemeinsame Konsum von Alkohol und Cannabis bereits in geringem Ausmaß Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit habe und forderte die Streichung der Erlaubnis für begrenzten Mischkonsum. Aktuell ist es erlaubt, mit weniger als 3,5 Nanogramm THC und weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut Auto zu fahren, sofern der Straßenverkehr nicht anderweitig gefährdet wird, so das Bundesverkehrsministerium. Auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete im Januar 2025 über die Forderung nach strengeren Grenzwerten für den Mischkonsum.
Die Tagesschau berichtete bereits im März 2024 über die Empfehlung der Expertenkommission für den neuen Grenzwert. Die Kommission betonte, dass ab 3,5 Nanogramm THC eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend sei. Der ADAC unterstreicht weiterhin, dass Personen unter Cannabiseinfluss kein Fahrzeug führen sollten, da der Konsum mit Einschränkungen der Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionszeit verbunden ist. Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken sei dringend notwendig.
Die Diskussion über Cannabis im Straßenverkehr wird auch in Zukunft weitergehen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung neuer Messverfahren und die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit unter Cannabiseinfluss.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-01/24/cannabis-im-verkehr-experten-fordern-schaerfere-regeln
https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-pa-verkehr-cannabis-1003426
https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html