October 2, 2024
Datenschutzbedenken bei digitalen Ticketkäufen der Deutschen Bahn

Digitalisierung: Datenschützer kritisiert Regeln der Bahn zum Sparpreisticket

Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte, Alexander Roßnagel, hat die Regelungen der Deutschen Bahn zum Kauf von Sparpreistickets kritisiert. Wie die Zeit am 2. Oktober 2024 berichtete, bemängelt Roßnagel, dass die Bahn beim Ticketkauf unnötig persönliche Daten abfrage. Zudem würden durch den nahezu ausschließlichen Online-Vertrieb Millionen von Kunden ausgeschlossen.

„Menschen ohne Smartphone oder Computer ist der Weg zum vergünstigten Reisen versperrt“, wird Roßnagel von der Deutschen Presse-Agentur zitiert. Auch Verbraucher, die besonders auf Datenschutz achten, würden ausgegrenzt. Zwar biete die Bahn das Ticket noch zum Ausdrucken am Schalter an, jedoch müsse man auch dort eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben.

„Die Digitalisierungsstrategie der Bahn ist wenig rücksichtsvoll gegenüber Menschen, die datenschutzbewusst oder wenig technikaffin sind“, so Roßnagel, der auch den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder innehat. „Nicht jeder hat ein Smartphone, nicht jeder hat einen Internetanschluss.“

Die Bahn argumentiert, dass ihre Angebote von mehr als 90 Prozent der Kunden online genutzt würden. Laut Roßnagel bedeute dies aber im Umkehrschluss, dass Millionen von Menschen von diesem Angebot ausgeschlossen seien. Da das Unternehmen quasi ein Monopol im Zugverkehr in Deutschland habe, trage es eine Gemeinwohlverantwortung.

Beim Online-Kauf eines Sparpreistickets müssten neben dem Namen des Reisenden auch Handynummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden. Roßnagel kritisiert, dass die Bahn nicht die geringst mögliche Anzahl an Daten erhebe, sondern die für sie interessanten Daten. Eine Individualisierung eines Tickets - etwa zur Vorbeugung von illegalem Weiterverkauf - sei auch mit anderen Methoden möglich. „Die zwangsweise Erhebung von E-Mail-Adresse oder Smartphone-Nummer ist datenschutzrechtlich unzulässig“, wird Roßnagel zitiert.

Eine Bahnsprecherin wies die Vorwürfe zurück. Man wolle die Reisenden bei Änderungen zu ihrer Fahrt informieren, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen. Dazu müsse die Bahn die Kunden aber erreichen können und benötige daher einen Kontakt – eine Mailadresse oder eine Mobilfunknummer. Diese würden ausschließlich zur Übermittlung der Tickets und für Informationen zur Reise genutzt. Die Berater in den Reisezentren und beim telefonischen Kundenservice würden umfassend geschult.

Quelle: https://www.zeit.de/news/2024-10/02/datenschuetzer-kritisiert-regeln-der-bahn-zum-sparpreisticket

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