Das Amtsgericht Magdeburg hat einen 42-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, da er im April 2022 im Keller eines Mehrfamilienhauses eine Explosion ausgelöst hatte. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurde der Mann wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. In das Urteil floss zudem eine Strafe ein, die in einer anderen Sache vom Amtsgericht Reutlingen verhängt worden war. Das berichtet die Zeit.
Demnach befand das Gericht, dass der Angeklagte fahrlässig handelte, als er im Keller des Mehrfamilienhauses mit einer Gasflasche hantierte. Das Gebäude sei durch die Explosion erheblich beschädigt worden und für längere Zeit unbewohnbar gewesen. Zwei Bewohner erlitten eine Rauchgasvergiftung.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, vorsätzlich ein Feuer gelegt und eine Gasflasche so manipuliert zu haben, dass es durch ausströmendes Gas zur Explosion gekommen sei. Der Angeklagte gab an, die Explosion sei ungewollt eingetreten. Er habe die Gasflasche entleeren wollen, um sie gegen Pfand abgeben zu können.
Wie die Volksstimme berichtet, hatte der Angeklagte zunächst geschwiegen, sich dann aber am zweiten Verhandlungstag unter Tränen zu den Vorwürfen geäußert. Ein Deal, den der Richter angeboten hatte, soll ihm bei dem Geständnis geholfen haben. Dieser beinhaltete, dass der Strafrahmen für die Einzeltat auf zwei Jahre und vier Monate bis zu dreieinhalb Jahre festgelegt wird. Derzeit verbüßt der 42-Jährige noch eine Freiheitsstrafe wegen Drogenhandels in Reutlingen.
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er im Keller des Hauses, in dem sein Kumpel wohnte und er eine Bleibe gefunden hatte, leere Gasflaschen gelagert habe. Diese habe er regelmäßig im Baumarkt abgegeben, um Pfand zu kassieren. Am Tag der Explosion habe er eine der Flaschen haben wollen, welche jedoch noch mit etwas Gas gefüllt war. Dieses wollte er durch das geöffnete Kellerfenster entweichen lassen. Den Vorwurf, dass er gezündelt habe, wies er zurück. Während der damaligen Ermittlungen stellte das LKA jedoch vier verschiedene Brandherde im Keller des Hauses fest, welche bereits vor der Explosion entstanden sein müssen. Der Angeklagte habe diese laut eigener Aussage nicht wahrgenommen. Später habe er den Knall gehört und sei mit seinem Kumpel und seinem Hund aus dem Haus geflüchtet.
Die Explosion war derart heftig, dass Türen und Fenster barsten, Trümmerteile sich bis auf den gegenüberliegenden Gehweg verteilten und Autos beschädigten. Der Sachschaden ging in die Hunderttausende Euro. Der Täter tauchte zunächst unter und konnte erst durch intensive Polizeiarbeit geschnappt werden.
Quellen:
- ZEIT ONLINE - Volksstimme