Die Universitätsstadt Landau zieht eine positive Zwischenbilanz im Kampf gegen ungenutzten Wohnraum. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, haben dreiviertel aller angeschriebenen Eigentümer auf die seit Jahresbeginn geltende Satzung gegen unerwünschten Leerstand reagiert. Bei über 20.000 angeschriebenen Wohnungseigentümern sei dies ein beachtlicher Wert. Die Stadt Landau hatte zu Jahresbeginn eine sogenannte Zweckentfremdungsverbotssatzung eingeführt, die es ermöglicht, Strafen gegen Eigentümer zu verhängen, die ihre Wohnungen länger als sechs Monate leer stehen lassen. Ähnliche Satzungen existieren bereits in anderen Städten, wie beispielsweise Stuttgart, München, Mainz, Trier und Speyer.
Die Gründe für Leerstände seien vielfältig, so eine Sprecherin der Verwaltung. Oftmals seien Eigentümer mit der Neuvermietung überfordert oder es fehle an finanziellen Mitteln für notwendige Sanierungen. Die Stadt Landau bietet daher betroffenen Eigentümern Beratung und Unterstützung an, um gemeinsam Lösungen für die Wiedervermietung der Wohnungen zu finden.
Trotz der positiven Resonanz auf die Satzung gibt es auch Fälle, in denen Eigentümer die Kommunikation mit der Stadtverwaltung verweigern. Rund 650 Angeschriebene haben trotz mehrmaliger Aufforderung keine Rückmeldung gegeben. Diese Eigentümer werden nun per kostenpflichtiger Verfügung zur Auskunft aufgefordert. Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird die Stadtverwaltung Zwangsgelder einsetzen, um die Auskunftspflicht durchzusetzen.
Oberbürgermeister Thomas Geißler (CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass die Stadt Landau mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung dem Problem des Leerstands wirksam begegnen kann. Ziel sei es, wieder mehr Wohnraum in der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland