Eine seit fast drei Jahrzehnten im Daimler-Konzern beschäftigte Führungskraft hat Klage gegen ihren Arbeitgeber, die Daimler Truck AG, eingereicht. Wie die F.A.Z. berichtet, fordert die Klägerin gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen auf derselben Ebene. Der Fall wird am Dienstag vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg verhandelt (Az. 2 Sa 14/24).
Die Klägerin, die vor knapp 15 Jahren zur Abteilungsleiterin befördert wurde, kehrte vor einigen Jahren aus der Elternzeit zurück und stellte fest, dass sie in Teilzeit deutlich weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen. Unterstützt wird sie in der Berufungsinstanz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Die GFF argumentiert, dass der Fall kein Einzelfall sei und Lohndiskriminierung sowohl bei der Mercedes-Benz AG als auch bei der Daimler AG ein strukturelles Problem darstelle. Laut GFF gebe es allein sechs weitere Abteilungsleiterinnen, die auf gleichen Lohn klagen oder geklagt haben.
Ein Sprecher von Daimler Truck erklärte hingegen auf Nachfrage der F.A.Z., dass es sich bei Equal-Pay-Auseinandersetzungen um das „einzige anhängige Verfahren“ gegen das Unternehmen handele. Zu weiteren Aussagen zum konkreten Streit wollte sich das Unternehmen nicht äußern.
Die Klage stützt sich auf das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz, das Frauen und Männern die Durchsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit im Betrieb erleichtern soll. Das Gesetz verbietet eine geschlechtsspezifische Benachteiligung bei Entgeltbestandteilen und schreibt vor, dass der Arbeitgeber bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit keinen Unterschied zwischen Frauen und Männern bei der Entlohnung machen darf.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Equal-Pay-Grundsatz im Februar 2023 weiter gefestigt. Seitdem kann sich der Arbeitgeber auch nicht mehr darauf berufen, dass ein Mann ein Gehalt besser ausgehandelt habe als eine Frau.
Obwohl das BAG mit seinem Urteil grundsätzliche Fragen geklärt habe, so Sarah Lincoln von der GFF, gebe es in den unteren Instanzen noch viele Unklarheiten und Missverständnisse.
Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte Daimler Truck im November 2023 in erster Instanz dazu verurteilt, der Klägerin die Differenz zum sogenannten Medianentgelt ihrer männlichen Vergleichsgruppe zu zahlen. Den vollen Ausgleich zum Gehalt des männlichen Vergleichskollegen im Konzern sprach das Arbeitsgericht ihr jedoch nicht zu. Für die GFF ist dies ein Widerspruch zur Rechtsprechung des BAG und des Europäischen Gerichtshofs.
Mit der Berufung vor dem LAG will die GFF nicht nur eine Korrektur der ersten Instanz erreichen, sondern auch gerichtlich feststellen lassen, dass der Arbeitgeber die Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern nach objektiven Kriterien begründen muss.
„Bei Daimler existieren auf den Führungsebenen keine transparenten Kriterien für die Entgelthöhe, wie etwa Betriebszugehörigkeit, Leistung oder Qualifikation. Deshalb tut sich Daimler schwer damit, die Gehaltsunterschiede zu begründen“, erklärt Lincoln. „Unternehmen müssen in der Lage sein, Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen kohärent zu begründen, auch beim Management. Viele Unternehmen tun sich mit dieser Forderung schwer, weil sie bei der Lohnfestlegung freie Hand haben und nicht von Gerichten überprüft werden wollen.“
Quelle: F.A.Z.
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