2.10.2024
Kritik an den Datenschutzbedingungen beim Erwerb von Sparpreistickets der Deutschen Bahn

Datenschützer üben Kritik an den Bedingungen für das Sparpreisticket der Deutschen Bahn

Der Erwerb von günstigen Bahntickets ist nach Ansicht von Datenschützern an Bedingungen geknüpft, die Millionen von Menschen in Deutschland benachteiligen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, stören sich Datenschützer daran, dass die Deutsche Bahn beim Kauf von Sparpreistickets die Angabe der Handynummer oder E-Mail-Adresse verlangt.

„Menschen ohne Smartphone oder Computer ist der Weg zum vergünstigten Reisen versperrt“, kritisierte der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Auch Verbraucher, die besonders auf Datenschutz achten, würden ausgegrenzt. Zwar biete die Bahn das Ticket noch zum Ausdrucken am Schalter an, jedoch müsse man auch dort eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben, so Roßnagel gegenüber der dpa.

Datenschutzrechtlich unzulässige Erhebung von Daten?

„Die Digitalisierungsstrategie der Bahn ist wenig rücksichtsvoll gegenüber Menschen, die datenschutzbewusst oder wenig technikaffin sind“, kritisierte Roßnagel, der den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder innehat, laut dpa. „Nicht jeder hat ein Smartphone, nicht jeder hat einen Internetanschluss.“

Die Bahn argumentiere zwar, dass ihre Angebote von mehr als 90 Prozent der Kunden online genutzt würden. Im Umkehrschluss bedeute dies aber, dass Millionen von Menschen dies nicht tun. Da das Unternehmen quasi ein Monopol im Zugverkehr in Deutschland habe, trage es eine Gemeinwohlverantwortung, bekräftigte Roßnagel.

Beim Online-Kauf müssten neben dem Namen des Reisenden auch Handynummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden. „Wir als Datenschutzaufsichtsbehörde sind keine Digitalisierungsgegner“, sagte Roßnagel laut FAZ. Er wende sich aber gegen einen unnötigen Zwang zur Preisgabe von Daten. Eine Individualisierung eines Tickets - etwa zur Vorbeugung von illegalem Weiterverkauf - sei auch mit anderen Methoden möglich, argumentierte Roßnagel gegenüber der FAZ.

„Die zwangsweise Erhebung von E-Mail-Adresse oder Smartphone-Nummer ist datenschutzrechtlich unzulässig“, sagte er laut dpa. Die Bahn erhebe nicht die geringst mögliche Anzahl an Daten, sondern die für sie interessanten Daten.

Die Bahn will Kunden erreichen können

Eine Bahnsprecherin wies die Vorwürfe zurück. „Wir möchten unsere Reisenden bei Änderungen zu ihrer Fahrt informieren, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen“, erläuterte sie. Dazu müsse die Bahn die Kunden aber erreichen können und benötige daher einen Kontakt – eine Mailadresse oder eine Mobilfunknummer.

Diese würden ausschließlich zur Übermittlung der Tickets und für Informationen zur Reise genutzt. „Wir werden niemanden auf dem Weg zur Digitalisierung allein lassen“, sagte die Sprecherin. Die Berater in den Reisezentren und beim telefonischen Kundenservice würden umfassend geschult.

Quelle: dpa, https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/deutsche-bahn-datenschuetzer-kritisiert-regeln-zum-sparpreisticket-110022117.html

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