Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt, den Garantiezins für Lebensversicherungen im Jahr 2026 bei einem Prozent zu belassen. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) (Zeit Online). Der Verband erwartet mittelfristig keine Rückkehr der Nullzinsphase, die die Erträge der Lebensversicherer und die angebotenen Zinsen stark beeinträchtigt hatte. DAV-Vorstandschef Maximilian Happacher erklärte gegenüber der dpa, die Berechnungen der DAV bestätigten einen stabilen Höchstrechnungszins von einem Prozent auf mittlere Sicht. Daher empfehle man dem Bundesfinanzministerium, den Höchstrechnungszins nicht zu verändern.
Der Höchstrechnungszins, auch Garantiezins genannt, wird vom Bundesfinanzministerium für Neuverträge festgelegt. Die Empfehlungen der DAV und der Finanzaufsicht Bafin dienen als Grundlage für diese Entscheidung. Dieses Verfahren soll verhindern, dass Versicherer im Wettbewerb übertriebene Zinsversprechen abgeben. Wie der Nordkurier berichtet, bleiben Lebensversicherungen in Deutschland eine beliebte Anlageform für die Altersvorsorge. Im Jahr 2023 gab es fast so viele Lebensversicherungsverträge wie Einwohner in Deutschland – 81,4 Millionen Policen. Während der Nullzinsphase war die Anzahl der abgeschlossenen Verträge aufgrund sinkender Garantiezinsen jedoch zurückgegangen.
Happacher betonte gegenüber der dpa, dass 2025 die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses seit 30 Jahren erfolgen wird. 1994 wurde der Zins von 3,5 auf 4 Prozent erhöht. Seit dem Jahr 2000 wurde er jedoch kontinuierlich gesenkt. Der seit 2022 wieder steigende Zins wirkt sich positiv auf die Lebensversicherungskunden aus. Die Gesamtverzinsung, die sich aus Garantiezins und Überschussbeteiligung zusammensetzt, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Laut Happacher, der auch im Vorstand der Auslandssparte der Ergo-Versicherung sitzt, profitieren die Kunden von der guten Ertragslage der Lebensversicherer.
Der Höchstrechnungszins spielt eine entscheidende Rolle für die Rentabilität von Lebensversicherungen. bAVProfis erklärt, dass dieser Wert die maximal garantierte Verzinsung der eingezahlten Beiträge durch die Versicherung darstellt. Dabei ist es wichtig, zwischen Höchstrechnungszins und Garantiezins zu unterscheiden. Der Garantiezins ist der Mindestwert, den die Versicherer ihren Kunden zusichern müssen. Der Höchstrechnungszins begrenzt den finanziellen Handlungsspielraum der Versicherungsunternehmen, während der Garantiezins die Sicherheit der Versicherten gewährleistet.
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