Ein Fall von mutmaßlicher Lohnungleichheit bei Daimler Truck beschäftigt nun möglicherweise das Bundesarbeitsgericht. Wie die Zeit am 1. Oktober 2024 berichtete, hatte eine weibliche Führungskraft in Stuttgart Klage gegen ihren Arbeitgeber eingereicht, da sie eine geschlechtsspezifische Benachteiligung bei der Bezahlung vermutete.
Die Klägerin, die in der dritten Führungsebene bei Daimler Truck tätig ist, forderte die gleiche Vergütung wie ein männlicher Kollege auf derselben Ebene. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart gab ihrer Klage jedoch nur teilweise statt. Das Gericht argumentierte, dass das Gehalt des Kollegen oberhalb des Medians der männlichen Vergleichsgruppe liege, während das Gehalt der Klägerin unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe liege. Daher seien keine ausreichenden Gründe ersichtlich, dass die volle Differenz zwischen den Gehältern auf einer Geschlechtsdiskriminierung beruhe.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Klägerin vor Gericht unterstützt, kritisiert das Urteil des Landesarbeitsgerichts. Die GFF argumentiert, dass die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts eindeutig sei: Eine Entgeltdiskriminierung liegt vor, wenn das Gehalt vom Median der männlichen Vergleichsgruppe oder vom Gehalt eines vergleichbaren Kollegen abweicht. In diesem Fall müsse der Arbeitgeber darlegen, dass es objektive Gründe für die Gehaltsdifferenz gebe, die nicht mit dem Geschlecht zusammenhängen.
Die GFF will nun Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen. Daimler Truck hingegen erklärte, dass es im Unternehmen keine strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligung von Beschäftigten gebe. Das Unternehmen wolle das Urteil des Landesarbeitsgerichts prüfen und eine Revision als rechtliche Option bewerten.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Lohngleichheit in Deutschland auf. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesarbeitsgericht entscheiden wird.
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