Die Maßnahmen von Tesla, Mitarbeiter im Krankheitsfall zu Hause zu besuchen, haben für Aufsehen gesorgt und eine Debatte über die Legalität solcher Besuche entfacht. Die Ereignisse werfen die Frage auf: Darf mein Chef mich krankgeschrieben zu Hause besuchen?
Grundsätzlich ist es Arbeitgebern nicht erlaubt, sich eigenmächtig Zugang zur Wohnung eines Mitarbeiters zu verschaffen. Das Hausrecht liegt beim Mitarbeiter, und er entscheidet, wem er Zutritt gewährt. Ein Krankenbesuch durch den Chef ist daher nur dann zulässig, wenn der Mitarbeiter dem Besuch ausdrücklich zustimmt.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. So kann ein Hausbesuch durch den Arbeitgeber beispielsweise im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich sein, um den Verdacht auf einen Arbeitsunfall zu überprüfen. Auch bei begründeten Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters kann ein Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen angeordnet werden. In diesen Fällen ist der Mitarbeiter verpflichtet, den Besuch zu dulden.
Im Fall von Tesla wurden die Hausbesuche durch den Leiter des Werks in Grünheide, André Thierig, damit begründet, dass man „an die Arbeitsmoral der Belegschaft appellieren“ wolle. Ob diese Begründung ausreicht, um einen Hausbesuch zu rechtfertigen, ist fraglich. In der Regel ist ein solcher Appell nicht durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.
Grundsätzlich gilt: Ein Krankenbesuch durch den Chef ist ein sensibles Thema und sollte nur nach vorheriger Absprache und mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitarbeiters erfolgen. Ein unangekündigter Besuch ist in der Regel nicht zulässig und kann als Verletzung der Privatsphäre des Mitarbeiters gewertet werden.
Sollten Sie sich durch einen Hausbesuch Ihres Arbeitgebers in Ihren Rechten verletzt fühlen, sollten Sie sich an einen Anwalt oder den Betriebsrat wenden.
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