Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaneutralität unternommen, indem sie eine Neufassung des Gesetzes für Energiewende und Klimaschutz (EWKG) beschlossen hat. Wie die Regierung mitteilte, wird der Entwurf nun dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Novelle soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 gesetzlich verankert werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass ab dem Jahr 2030 mindestens 45 Terrawattstunden (TWh) Strom jährlich an Land durch erneuerbare Energien erzeugt werden.
„Die Menschen in Schleswig-Holstein zwischen zwei Meeren sind von der Klimakrise besonders betroffen und profitieren zugleich von den Chancen der Energiewende", betonte Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne). „Das klimaneutrale Industrieland ist ein riesiger Kraftakt, den wir mit einer guten Portion Pragmatismus begleiten. Aber dieser lohnt sich – denn wir machen unsere Gesellschaft und Wirtschaft damit fit für die Zukunft“, sagte er, wie die Zeit berichtet.
Die Gesetzesänderung ist auch eine Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) haben weitreichende Anpassungen auf Landesebene erforderlich gemacht.
Quelle: https://www.zeit.de/news/2024-10/01/kabinett-stimmt-novelle-des-gesetzes-zur-energiewende-zu