Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) am 1. November 2024 wird die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. Wie die Zeit berichtet, zeigt sich bereits vor dem Stichtag ein erhebliches Interesse an dieser Möglichkeit. Bundesweit verzeichnen Standesämter hunderte Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen.
Das neue Gesetz, welches das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz (TSG) ablöst, ermöglicht es trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Selbsterklärung beim Standesamt zu ändern. Die bisher notwendigen, oft als entwürdigend empfundenen psychiatrischen Gutachten und Gerichtsbeschlüsse entfallen. Stattdessen genügt eine Erklärung über die Geschlechtsidentität.
In Berlin haben sich, laut dpa, bereits über 1.200 Menschen bei den Standesämtern angemeldet, um ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Ähnliche Zahlen melden auch andere Städte. So berichtet rbb24 von über 540 Anträgen in Hamburg und der hr von hunderten Anmeldungen in hessischen Großstädten wie Frankfurt, Kassel und Darmstadt. Auch in kleineren Kommunen wie Witzenhausen und Bad Nauheim gibt es bereits erste Anmeldungen.
Die hohe Nachfrage verdeutlicht die Bedeutung des Selbstbestimmungsgesetzes für viele Menschen. Das bisherige Verfahren nach dem TSG war nicht nur zeitaufwendig und kostspielig, sondern auch psychisch belastend. Das neue Gesetz ermöglicht nun eine selbstbestimmte und würdevolle Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens.
Die Änderung des Geschlechtseintrags kann in „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ erfolgen, alternativ kann der Eintrag auch gestrichen werden. Die Änderung muss drei Monate vor dem Termin im Standesamt angemeldet werden. Seit August können die Anträge gestellt werden.
Während die meisten Betroffenen die Neuregelung begrüßen, gibt es auch kritische Stimmen, die beispielsweise die fehlenden Meldepflichten an andere Behörden bemängeln. Der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete André Trepoll äußerte gegenüber der dpa Bedenken hinsichtlich der Durchsetzung von Zwangsvollstreckungen oder der Fahndung nach Personen mit Haftbefehl, wenn diese ihren Namen und Geschlechtseintrag geändert haben.
Die Diskussion um das Selbstbestimmungsgesetz und seine Auswirkungen wird voraussichtlich auch nach dem Inkrafttreten weitergehen. Die hohe Anzahl der Anträge zeigt jedoch deutlich den Bedarf an einer solchen Regelung und die Erleichterung für die betroffenen Menschen.
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