Die Einführung der Elektromobilität ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Doch während die Zulassungszahlen für E-Autos steigen, gibt es auch Kritik an der aktuellen Situation auf dem Markt. Insbesondere die Ladeinfrastruktur und die damit verbundenen Kosten stehen im Fokus. Das Bundeskartellamt hat nun eine Untersuchung abgeschlossen, die sich mit dem Wettbewerb auf dem Markt für E-Ladesäulen befasst. Das Ergebnis: Es gibt erhebliche Mängel, die den Ausbau des Ladenetzes und den Preis für Ladestrom negativ beeinflussen.
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, kritisieren die Wettbewerbshüter vor allem zwei Punkte. Zum einen würden viele Kommunen bei der Vergabe von Standorten für Ladesäulen die eigenen Stadtwerke oder einzelne Anbieter bevorzugen. Dies führe zu einer Wettbewerbsverzerrung und verhindere, dass sich ein breites Angebot an Ladestromtarifen entwickeln kann. Zum anderen sieht das Bundeskartellamt die Pläne der Bundesregierung kritisch, dem Raststättenbetreiber Tank & Rast den Betrieb von Ladesäulen an Autobahnraststätten zu übertragen. Da Tank & Rast bereits jetzt eine monopolartige Stellung innehat, würde sich diese durch die Vergabe der Ladesäulen weiter verfestigen.
Die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) zitiert Kartellamtspräsident Andreas Mundt mit den Worten: „Im Ergebnis haben die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Auswahl und die Gefahr höherer Ladestrompreise steigt.“ Die Preisunterschiede an den Ladesäulen seien teilweise erheblich und könnten auf „punktuell missbräuchlich überhöhte Preise“ hinweisen. In vielen lokalen Märkten gebe es nur sehr wenige Anbieter von Ladestrom, was zu einer hohen Konzentration und damit zu marktbeherrschenden Stellungen führe. „Der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom funktioniert vielerorts nicht richtig“, so Mundt.
Das Bundeskartellamt fordert daher eine Änderung der Vergabepraxis bei öffentlichen Flächen für Ladesäulen. Diese sollten in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren vergeben werden, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Auch staatliche Fördermittel müssten unter diesen Voraussetzungen vergeben werden. Als positives Beispiel nennt das Kartellamt die Vergabe von Flächen an nicht bewirtschafteten Autobahnraststätten, die der Bund im Rahmen des sogenannten „Deutschland-Netzes“ durchführt.
Die Kritik des Bundeskartellamts macht deutlich, dass es bei der Förderung der Elektromobilität nicht nur auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur ankommt, sondern auch auf die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Verbraucher von einem vielfältigen Angebot und günstigen Preisen profitieren.
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