Das Ringen um die Zukunft der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg geht weiter. Wie das Wissenschaftsministerium mitteilte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frist für die Begründung der Beschwerde der Kliniken bis Mitte Januar verlängert. Die Kliniken hatten die Fristverlängerung beantragt. Hintergrund ist die Untersagung des geplanten Klinikverbunds durch das Bundeskartellamt. Da das Kartellamt seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat, ist das Düsseldorfer Gericht zuständig. Das geht aus einem Bericht der Zeit vom 1. Oktober 2024 hervor.
Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Uniklinik Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik. Beide Seiten erhoffen sich von einem Klinikverbund die Rettung des hochdefizitären Standorts Mannheim. Darüber hinaus versprechen sie sich Vorteile in den Bereichen Forschung und Gesundheitsversorgung in der Region.
Das Bundeskartellamt sieht das anders. Nach einem monatelangen Prüfverfahren teilte die Behörde Ende Juli mit, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbunds die möglichen Vorteile überwiegen würden. Insbesondere für Patientinnen und Patienten würde der Qualitätswettbewerb zwischen den Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen sogar gänzlich wegfallen.
Die Kliniken hatten daraufhin Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts eingelegt. Nun haben sie bis Mitte Januar Zeit, ihre Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf zu begründen. Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet.
Quellen:
- https://www.zeit.de/news/2024-10/01/frist-bei-klinikverbund-streit-verlaengert
- dpa