Die Marktmacht des Energiekonzerns RWE am deutschen Strommarkt ruft die Aufmerksamkeit des Bundeskartellamts hervor. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, äußerte Behördenchef Andreas Mundt bei der Vorstellung des Marktmachtberichts 2023/24 in Bonn seine Besorgnis über die anhaltende strukturelle Marktmacht von RWE im Bereich der Stromerzeugung. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/25/wettbewerbshueter-sind-besorgt-wegen-marktmacht-von-rwe) berichtet, sieht das Bundeskartellamt die "strukturelle Marktmacht" von RWE mit Sorge.
Zwar habe sich die Marktmacht des Konzerns aufgrund der schwachen Konjunktur und der damit verbundenen geringeren Stromnachfrage etwas abgeschwächt, so Mundt laut dpa. Dennoch liege das "Ausmaß der Unverzichtbarkeit" – also die Zeiträume, in denen RWE den Marktpreis beeinflussen könnte – weiterhin im Bereich der Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung. Ob RWE tatsächlich marktbeherrschend ist, müsse in einem separaten Verfahren geklärt werden.
Besonders das "Ausmaß der Unverzichtbarkeit" und die Fähigkeit von RWE, diese Unverzichtbarkeit zu bestimmten Zeiten vorherzusehen, beunruhigt die Wettbewerbshüter, wie dpa berichtet. Dies deute darauf hin, dass RWE das kartellrechtliche Missbrauchsverbot beachten müsse, so Mundt. Ähnliche Bedenken wurden auch vom General-Anzeiger Bonn (https://ga.de/news/wirtschaft/ueberregional/wettbewerbshueter-sind-besorgt-wegen-marktmacht-von-rwe_aid-121471001) geäußert.
Das Bundeskartellamt sieht Anzeichen dafür, dass die Marktmacht von RWE zukünftig sogar noch zunehmen könnte. Für die Verbraucher besteht bei einem Unternehmen mit einer solchen Marktmacht die Gefahr, dass die Preise künstlich in die Höhe getrieben werden könnten. T-Online (https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_100538278/wettbewerbshueter-sind-besorgt-wegen-marktmacht-von-rwe.html) berichtet ebenfalls über die Sorgen der Wettbewerbshüter und die potenziellen Auswirkungen auf die Strompreise.